In der Sicherheitsbranche gibt es derzeit eine hohe Nachfrage an qualifizierten Fachkräften.
Seit dem 01.01.2006 ist die bewährte Ausbildung zur "Werkschutzfachkraft" durch das neue Konzept der
"Schutz- und Sicherheitskraft" ersetzt worden.
Schutz und Sicherheitskraft:
Dies betrifft folgenden Personenkreis
- bereits tätige Sicherheitsmitarbeiter als Weiterbildungsmaßnahme
- Neueinsteiger in das Berufsbild
Voraussetzung:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- 6 Jahre Berufsausübung, davon 2 Jahre im Sicherheitsgewerbe
- oder anrechenbare Zeiten bei Sicherheitsbehörden oder Militär(mindestens SAZ 4)
- Mindestalter 24
Lehrgangsinhalt:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschl. bewachungsspezifischer
Aspekte des Gewerberechts und des Datenschutzes
- Unfallverhütungsvorschriften BGV C7 (Wach- u. Sicherheitsdienste)
- Grundlagen und wichtigste Arten der Sicherheitstechnik / Brandschutz
- Einschlägige Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
- Straf- und Verfahrensrecht
- Umgang mit Verteidigungswaffen
- Verhalten in Gefahrensituationen
- Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
Dauer:
Form 1: 8 Wochen Blockausbildung
Form 2: 8 Wochen Modulausbildung je nach Bedarf
Abschluss:
IHK geprüft
Kosten:
bitte erfragen..
Prüfungsgebür:
bitte erfragen..
Termine:
bitte erfragen
Kontakt
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