In der Sicherheitsbranche gibt es derzeit eine hohe Nachfrage an qualifizierten Fachkräften.
Seit dem 1. Januar 2003 müssen alle Personen, die
mit Bewachungsaufgaben befasst sind, eine Sachkundeprüfung nach § 34a
der Gewerbeordnung vor einer Industrie- und Handelskammer abgelegt haben.
Zu diesem Personenkreis gehören:
- alle Kaufhausdetektive
- alle Türsteher im Eingangsbereich gastgewerblicher
Diskotheken
- in vielen Städten bereits alle Veranstaltungsschützer
- alle Personen,
die öffentliche Verkehrsflächen bewachen (Citystreifen, offene Märkte, öffentliche
Parkplätze, Kontrolle im öffentlichen
Personennahverkehr,)
- Personen, die als Selbständige das Bewachungsgewerbe
n. § 34a Abs.1 Satz 1 ausüben wollen
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung § 34a
GewO der IHK
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschl. bewachungsspezifischer
Aspekte des Gewerberechts und des Datenschutzes
- Unfallverhütungsvorschriften BGV C7 (Wach- u. Sicherheitsdienste)
- Grundlagen und wichtigste Arten der Sicherheitstechnik / Brandschutz
- Einschlägige Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
- Straf- und Verfahrensrecht
- Umgang mit Verteidigungswaffen
- Verhalten in Gefahrensituationen
- Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
Termin: 20.08.07 - 23.08.07 von 9:00Uhr bis 16:00Uhr Sofortige Anmeldung erbeten. Es ist nur eine begrenzte Teilnehmerzahl möglich.
Lehrgangskosten pro Teilnehmer: 220,-
Euro inkl. Mwst.
Prüfungsgebühr: ca. 76,- Euro
Abschluss: Prüfung
vor der IHK
Kontakt
Anmeldung und persönliche Beratung:
Tel.: (0431) 6003644
Fax: (0431) 6003634
email: schule@g-s-s.com |